Hiermit möchten wir, die Bürger von Flockenberg und Herbertshagen,
Sie über die Plakataktion
„Ich soll für diese Straße zahlen!“
an der Herbertshagener Straße informieren.
„Ich soll für diese Straße zahlen!“
an der Herbertshagener Straße informieren.
Viele
Betroffene haben aus Protest das GELBE SCHILD in
Eigenverantwortung aufgestellt.
Warum diese Aktion? Wir wehren uns gegen immense Straßenbaubeiträge, die innerhalb weniger Wochen von uns allen aufgebracht werden müssen. Das kann auf jeden Haus- und Grundstückseigentümer in unserer Gemeinde zukommen. Auch auf Sie!
Warum diese Aktion? Wir wehren uns gegen immense Straßenbaubeiträge, die innerhalb weniger Wochen von uns allen aufgebracht werden müssen. Das kann auf jeden Haus- und Grundstückseigentümer in unserer Gemeinde zukommen. Auch auf Sie!
Solche Straßenbaubeiträge können so hoch sein, dass viele
Betroffene an ihre finanziellen Grenzen stoßen werden.
Aktuelle
Situation: Die Satzung der Gemeinde Morsbach sieht eine
Beteiligung der Anlieger bei Straßenbaumaßnahmen vor, sofern sich
diese betroffenen Straßen im Innenbereich befinden. Sogar
Flockenberg, Rhein und Wallerhausen gehören zum Innenbereich. Die
Grundstückseigentümer in den Ortschaften Rhein und Wallerhausen
mussten sich schon mit 60% an den Straßenbaukosten
beteiligen. Die Straße durch Flockenberg befindet sich ebenfalls im
Innenbereich und soll in den nächsten 2-3 Jahren erneuert
werden.
Viele
andere Dörfer in der Gemeinde Morsbach, unter anderem Herbertshagen,
liegen im Außenbereich und dürfen nach aktueller Satzung nicht
an den Kosten beteiligt werden.
Aber: Verwaltung und Politik arbeiten an einer Änderung dieser Satzung!
Aber: Verwaltung und Politik arbeiten an einer Änderung dieser Satzung!
Bereits
in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.06.2017 wurde
die Gemeinde -verwaltung beauftragt, eine Satzungsänderung zu
erarbeiten und vorzustellen.
Das Ziel dieser Satzungsänderung ist, dass sich in Zukunft alle
Grundstückseigentümer – egal, ob Innen- oder Außenbereich -
an den Straßenbaukosten mit sehr hohen Einmalbeiträgen
beteiligen müssen.
Wir fordern, dass keine Satzungsänderung
vorgenommen wird, da sie nicht zu mehr
Gerechtigkeit führt !!!
Begründung:
Nach der geplanten Satzungsänderung würden auch im Außenbereich
wieder nur die Grundstückseigentümer zur Kasse gebeten, die
Hauptnutzer der Straße (Durchgangsverkehr, Hunderte von
Nicht-Anliegern, auch viele Mieter!) würden aber weiterhin nicht
berücksichtigt. Deshalb wäre es gerecht, und es sollte das klare
Ziel sein, möglichst viele Straßenbenutzer an den Kosten für
die Straße zu beteiligen.
Die
zentrale Frage ist also:
Gibt es Alternativen zu den hohen Einmalkosten? Ja!
In einigen Bundesländern (z.B. Rheinland-Pfalz,Niedersachsen,Thüringen) gibt es wiederkehrende Straßenbaubeiträge, wobei die Straßenbaukosten auf alle Grundstücke in der gesamten Gemeinde umgelegt werden, auch dann, wenn sie nicht an der zu erneuernden Straße liegen. Dies führt zu bezahlbaren, jährlichen Beiträgen von ca. 50 bis 200 € für jeden Grundstückseigentümer.
Diese Alternative ist aktuell in NRW – und somit auch in Morsbach - gesetzlich aber nicht möglich.
Übrigens: In Baden-Württemberg,Bayern, Berlin und Hamburg werden keine Straßenbaubeiträge (mehr!) erhoben. Das zeigt, dass eine alternative Finanzierung wohl möglich ist – sofern man es denn will…
Wie setzen sich die Beiträge - nach aktueller Satzung - für die
Betroffenen zusammen?
Eine ausführliche Beispielrechnung finden Sie weiter unten.
Eine ausführliche Beispielrechnung finden Sie weiter unten.
Es sei jedoch vorab gesagt, dass die betroffenen Bürger in Flockenberg und den anderen Innenbereichen mit fünfstelligen Beiträgen rechnen müssen – und das ist eher die Regel, als die Ausnahme!
Nach einer Satzungsänderung würde dies auch für die Grundstückseigentümer aller Ortschaften in den Außenbereichen gelten.
Sie fragen sich nun, ob dieses Problem auch Sie betreffen kann?
Die Antwort: „Leider ja!“
Sie
sind Mieter? Dann bekommen Sie selbstverständlich keine Rechnung
für die Straße vor ihrer Wohnung. Glauben Sie aber nicht, dass Ihr
Vermieter die Kosten allein tragen wird!
Sie haben für Ihre Straße schon einmal bezahlt? Ihre Straße ist
erst vor kurzem erneuert worden? Laut ADAC müssen Sie alle 25
bis 30 Jahre mit einer solchen Maßnahme rechnen – also sind Sie
wahrscheinlich pünktlich zur wohlverdienten Rente wieder an der
Reihe…
Wie können Sie diese Aktion unterstützen?
-
Tragen Sie sich in die NRW-weiter Petition ein: hier
-
Lassen Sie sich von ihren gewählten Ratsmitgliedern und der Gemeindeverwaltung informieren. Fragen Sie, wann ihre Straße dran ist !
-
Stellen Sie auch das GELBE SCHILD auf!
-
Weitere Infos auf: www.unsere-strassen-in-morsbach.blogspot.com
Dort sind auch viele TV-Dokus und Zeitungsartikel zu diesem Thema verlinkt
Zahlen
und Fakten:
Die
umlagefähige Grundstücksgröße ergibt sich aus:
Länge
der Straßenfront * Grundstückstiefe (maximal 40m Tiefe)
Beispielrechnung:
Straßenfront: 20m; Grundstückstiefe: 60m; ergibt 20m * 40m =
800m².
Der
60%-Anteil der Gesamtkosten der Maßnahme wird dann auf die
anliegenden Grundstücke verteilt, siehe Beispiel.
In
der Ortschaft Rhein wurden nach dieser Rechnung ca. 6,21€/m²
bezahlt.
In der Ortschaft Wallerhausen wurden ca. 8,20€/m² bezahlt (abhängig von den Gesamtkosten und der Anzahl der zahlenden Grundstückseigentümer).
In der Ortschaft Wallerhausen wurden ca. 8,20€/m² bezahlt (abhängig von den Gesamtkosten und der Anzahl der zahlenden Grundstückseigentümer).
Was
dies für einzelne Grundstücke in Flockenberg und Herbertshagen
bedeuten würde, ist auf den Schildern zu sehen.
Wir gehen in Flockenberg und Herbertshagen von ca. 10€/m² aus.
Wir gehen in Flockenberg und Herbertshagen von ca. 10€/m² aus.
Beispiel
einer Kostenrechnung aus dem Dorf Rhein:
Vorläufige
Kosten für die Deckensanierung: 370.000 Euro
60%
von den Grundstückseigentümern zu tragen: 222.000 Euro
Summe
aller beitragsfähigen Grundstücke: 35.728 m²
Dies
führt zu Quadratmeter-Kosten von ca.: 6,21 Euro/m²
Bei
einem Grundstück von 1500m²: 1500m² * 6,21€/m² = 9.315,00
Euro
Wenn
nun auch noch ein zweigeschossiges Haus auf diesem Grundstück
steht, so wird noch ein Faktor von 1,25 hinzugerechnet:
1500m²
* 1,25 = 1875m² ; 1875m² * 6,21€/m² = 11.643,75
Euro
Für
ein solches Grundstück müsste man in Wallerhausen über 15.000
Euro bezahlen.
Der Höchstbetrag in Wallerhausen war übrigens größer als 23.000 Euro !!!
Der Höchstbetrag in Wallerhausen war übrigens größer als 23.000 Euro !!!
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