Aktuelles

  • Artikel auf Oberberg-Aktuell vom 06.11.2018
    Zwischen Glück und Pech liegen zehntausende Euro

  • Von Bernd Vorländer
    Wer in Bayern oder Baden-Württemberg, Hamburg oder Berlin lebt, hat grundsätzlich Glück gehabt. In drei weiteren Bundesländern ist zumindest die Chance vorhanden, auf der sicheren Seite zu sein, denn dort entscheiden Kommunen über bestimmte Abgaben. Wer dagegen in Nordrhein-Westfalen zu Hause ist, hat Pech gehabt. Dort wird abkassiert. Die Anliegerbeiträge bei Straßensanierungen geraten jedoch immer stärker ins Kreuzfeuer. Ist das, was derzeit täglich in NRW geschieht, noch zeitgemäß und vertretbar? Fakt ist: Kommunen in NRW haben das Recht, die Anwohner an den Kosten zu beteiligen, so steht es im Kommunalabgabengesetz. Dagegen regt sich jetzt Widerstand. Eine Volksinitiative gegen die Anliegerbeiträge wurde jetzt auch in NRW gestartet. Der Bund der Steuerzahler beginnt Unterschriften zu sammeln.
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    Was das derzeit geltende Recht, Beiträge bei der Straßensanierung erheben zu können, praktisch bedeutet, ist offenbar gar nicht so klar. Die Spanne reicht von 50 bis 80 Prozent der Gesamtkosten, die auf die Anlieger abgewälzt werden. Laufende Reparaturkosten müssen im Übrigen von der Kommune getragen werden, die erst bei der Komplett-Erneuerung die Bürger zur Kasse bitten darf, was manchen zu der Annahme verleitet, dass nicht selten solange mit Reparaturen gewartet wird, um dann die Sanierung zum Teil über die Anlieger finanzieren zu können.



    Die Kosten für die jeweiligen Hausbesitzer an einer Straße gehen schnell in den fünfstelligen Bereich – was sich mancher gar nicht leisten kann. „Die Höhe der Beiträge sind existenzgefährdend“, sagt Rainer Bunse, Sprecher der Bürgerinitiative Herbertshagener Straße in Morsbach-Flockenberg. Hier soll auf 550 Metern die Straße komplett erneuert werden. Die wenigen Einwohner der Ortschaft sollten 327.000 € und damit ein Drittel der Gesamtmaßnahme finanzieren – so sieht es der Haushaltsplanentwurf der Gemeinde vor. Was die Bürger vor allem ärgert, ist die Tatsache, dass in ihrer Ortschaft eine Komplett-Sanierung vorgesehen ist, während im Außenbereich derselben Straße, wo keine Beiträge erhoben werden können, eine Deckensanierung reicht. Dies sei im Zustand der Straße begründet, erklärt Morsbachs Bürgermeister Jörg Bukowski, der von „wilden Spekulationen“ spricht, die derzeit die Runde machten.
    Bunse ist jedenfalls wie andere Mitstreiter erzürnt über die seit einem Jahr angestiegenen Kosten, denn man sei noch 2017 von 170.000 € Kosten ausgegangen. Bürgermeister Bukowski ist derzeit auch noch unsicher, wie denn weiter verfahren werden soll. Einerseits gebiete es die kommunale Pflicht, keine maroden und damit dem Sicherheitsgedanken entgegenstehenden Straßen zu akzeptieren, zum anderen hofft auch er auf ein Umdenken der Landesregierung. „Ich kann derzeit noch nicht sagen, wie wir mit diesem Thema weiter umgehen“, will er abwarten, welche Signale aus Düsseldorf kommen.




    Während man in Morsbach noch nachdenkt, will man in Lindlar Nägel mit Köpfen machen. Die CDU hat für den kommenden Bauausschuss den Antrag gestellt, aufgrund der unklaren Situation alle Straßenbaumaßnahmen für drei Jahre auszusetzen. Mit einer Resolution an die Landesregierung will man darauf hinwirken, dass die Kommunen selbst künftig eine Entscheidung finden können, auf welchen Personenkreis in einem größeren Gebiet sie künftig die Beiträge für Straensanierungen verteilen können.
    Doch NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach gibt sich hartleibig. Für sie verpflichte Eigentum die Kommune als Eigentümerin der Straße wie auch die anliegenden Immobilienbesitzer. Die würden eine Verbesserung des Wertes ihrer Immobilie erfahren, erklärte die CDU-Politikerin vor einigen Tagen. Eine Aussage, die die betroffenen Bürger nur mit dem Kopf schütteln lässt. Zum einen müssen sie für die theoretische Wert-Verbesserung zunächst tief in die Tasche greifen. Zum anderen können alle anderen motorisierten Bürger die sanierte Straße nutzen, ohne einen Cent zu zahlen. Eine solidarische Lastenverteilung sehe anders aus, so Rainer Bunse.  

     








  • Offener Brief an den Bürgermeister und Rat der Gemeinde Morsbach , November 2017:  PDF download
  • Verfassungsbeschwerde gegen die Erhebung von Straßenbaubeiträge
    Der Verband der Grundstücksnutzer (VDGN) hat eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht. In dieser Verfassungsbeschwerde argumentiert der VDGN :
    Die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen, wie sie aufgrund der derzeit gültigen Kommunalabgabengesetze (KAG) erfolgt, ist grundgesetzwidrig und muß – wie in Berlin und Hamburg – durch den Landesgesetzgeber abgeschafft werden.
    Weite Infos: VDGN
  • Leserbrief OVZ 12.10.2017




  • Bericht aus dem Kölner Stadtanzeiger bzw. der OVZ vom 29.9.2017
    Herbertshagener Straße Anlieger in Morsbach-befürchten hohe Kosten und protestieren

    Mit gelben Schildern
    protestieren Anlieger der Herbertshagener Straße in Morsbach gegen Straßenbaubeiträge. Die Initiative will, dass alle Grundstückseigentümer in der Gemeinde zahlen.

    Morsbach
Mit gelben Schildern an Zäunen und in Vorgärten protestieren Einwohner der Morsbacher Ortschaften Flockenberg und Herbertshagen gegen hohe Straßenbaubeiträge, die durch die Sanierung der Herbertshagener Straße auf sie zukommen können. „Ich soll für diese Straße zahlen“ ist eine Kampagne übertitelt, bei der mit einer Internetpetition Stimmen gegen die Pflichtbeiträge gesammelt werden.
Die Bürgerinitiative befürchtet, dass viele Anlieger an ihre finanzielle Grenzen getrieben werden, wenn die Gemeinde sie für Straßenerneuerungen zur Kasse bittet. Zu fünfstelligen Beträgen kommen die Protestler in Beispielrechnungen. Rainer Bunse von der Bürgerinitiative sagt: „Solche Beträge mussten schon Anlieger in den Nachbarorten zahlen. Wir befürchten, dass dies auch auf uns zukommt.“
Bislang besagt die Morsbacher Gemeindesatzung, dass Anlieger von Straßen im Innenbereich bei Sanierungsmaßnahmen zahlen müssen. Zu diesem Bereich zählt auch Flockenberg, wo die Straße in den nächsten zwei bis drei Jahren erneuert werden soll. Wer an dieser Straße ein Grundstück besitzt, werde an 60 Prozent der Kosten beteiligt. Die genaue Summe ergibt sich abhängig von Länge der Straßenfront, Grundstückstiefe und Anzahl der Hausgeschosse.
Künftig könnten auch Anlieger im Außenbereich – wie in Herbertshagen – mit 30 Prozent belastet werden, erklärt Rainer Bunse. Die Gemeindeverwaltung arbeitet derzeit an einer entsprechenden Satzungsänderung. Die basiere auf einer Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes, betont Bürgermeister Jörg Bukowski: „Im Rat diskutiert werden soll sie im November oder Dezember.“ Doch die Satzungsänderung ist in der Politik umstritten – ob sie tatsächlich beschlossen wird, ist bislang unklar.
Gegen die Änderung wehrt sich die Initiative: Die Satzungsänderung führe keineswegs zu mehr Gerechtigkeit, argumentiert die Initiative – weil auch dann ausschließlich die Grundstückseigentümer zur Kasse gebeten werden, nicht aber Autofahrer, Mieter und andere Nutzer der Straßen.
Die Kampagne schlägt Alternativen vor. Etwa regelmäßige und nicht so hohe Straßenbaubeiträge, die dann aber alle Grundstückseigentümer der Gemeinde zahlen. So werde es schon in Rheinland-Pfalz und Niedersachsen gehandhabt, schreibt die Initiative.
Das allerdings erlaube die Rechtslage in Nordrhein-Westfalen nicht, sagt Bürgermeister Bukowski auf Nachfrage. Er sagt aber auch: „Viele Anlieger vergessen, dass die Straße zum Haus dazu gehört – wie etwa Fenster und Heizung.“ Und wenn die kaputt gehe, müsse auch der Hauseigentümer zahlen. Bukowski: „Der Anlieger hat den größten Nutzen der Straße. Für diesen Vorteil bekommt er die Rechnung.“

  •  Bericht auf Oberberg-Aktuell vom 27.09.2017

    Aktuell - Straßenbaubeiträge: Bürger auf den Barrikaden


    Morsbach – In Morsbach wehren sich Anwohner der Außenorte gegen fünfstellige Beiträge und mahnen mehr Gerechtigkeit an.
    Von Bernd Vorländer
    Gerade im ländlichen Raum sind Straßenbaubeiträge ein ewiges Ärgernis. Anlieger von Straßen, die erneuert werden müssen, fühlen sich seit jeher ungerecht behandelt, da sie allein gebührenpflichtig sind, andere Nutzer jedoch „ungeschoren“ bleiben. In Morsbach regt sich dagegen Widerstand. In den Orten Flockenberg und Herbertshagen wollen sich jetzt etliche Bürger gegen Pläne der Gemeinde wehren, die manche einen stattlichen fünfstelligen Betrag kosten dürfte. So gehört Flockenberg zum sogenannten Innenbereich der Gemeinde. Auch hier soll die Durchgangsstraße in den kommenden Jahren erneuert werden. Wer an dieser Straße Eigentum hat, wird über die Länge der Straßenfront,  die Grundstückstiefe sowie die Geschossigkeit des Hauses mit 60 Prozent der Kosten bei der Straßenbaumaßnahme zur Kasse gebeten. Die Gemeindeverwaltung plane jetzt, auch Orte, die bislang im Außenbereich lägen, mit Beiträgen zu belasten, so Rainer Bunse, der sich mit anderen Betroffenen gegen die seiner Meinung nach unverhältnismäßig hohe Belastung wehrt.
    Bislang seien Bürger in Orten wie etwa Herbertshagen aufgrund der Zuordnung zum Außenbereich nicht tangiert worden. Nun aber plane das Morsbacher Rathaus, über eine Satzungsänderung auch dort die Anlieger mit 30 Prozent in die finanzielle Verantwortung zu nehmen. Zu mehr Gerechtigkeit führe das aber nicht, so Bunse. Gerechter würde es nur dann, wenn man alle Grundstückeigentümer einer Gemeinde umlagepflichtig mache. Dies aber gibt die Rechtslage in NRW nicht her. „Das alles führt zu immensen Konflikten in den Dörfern“, weiß Bunse. In einigen Bundesländern wie etwa  Rheinland-Pfalz oder Niedersachsen gebe es wiederkehrende Straßenbaubeiträge, wobei die Straßenbaukosten auf alle Grundstücke in der gesamten Gemeinde umgelegt würden, auch dann, wenn sie nicht an der zu erneuernden Straße lägen. „So etwas wäre gerechter“, sagt Bunse. Oder aber man verzichte komplett auf Straßenbaubeiträge. Dass dies umsetzbar sei, zeige das Beispiel Baden-Württemberg.
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    Das Klima scheint derzeit einigermaßen vergiftet. Bunse mutmaßt: „Die in den kommenden Jahren anstehenden Investitionen im Hauptort sollen über zusätzliche Einnahmen in den Außenorten kompensiert werden." Dafür erntet er Widerspruch. „Das ist kompletter Unsinn“, sagt Morsbachs Bürgermeister Jörg Bukowski. Es würden im Zusammenhang mit den Straßenbaubeiträgen „Dinge verbreitet, die absolut nicht richtig sind“. Die Gebührenerhebung und die Gebührenhöhe seien durch das kommunale Abgabengesetz in NRW vorgegeben. Da lasse sich nichts dran ändern. Eine Satzungsänderung sei auch noch nicht beschlossen worden. Wenn diese tatsächlich komme, würde eine neue Satzung für die Außenorte erst in drei Jahren greifen, um die betroffenen Bürger nicht sofort mit Gebühren zu belasten.
    Einige Anwohner wehren sich jetzt mit einer Plakataktion gegen die drohenden Belastungen, haben an die Zäune ihrer Straßenfront die Summen gehängt, mit der sie betroffen wären. „Diese enormen Belastungen kann jedem in der Gemeinde drohen“, hofft Rainer Bunse noch auf weitere Mitstreiter. Informationen gibt es auf der Seite unsere-strassen-in-morsbach.blogspot.de.


  • Sendung WDR-Westpol am Sonntag 1.10.2017
    hier der Hinweis von der Facebook-Seite von Lydia Schumacher:Facebook

     
      

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