Straßenbaubeiträge
nach § 8 KAG
Gesetzentwurf
der SPD zur Abschaffung von Straßenbaubeiträgen
Sehr geehrter Herr Löttgen,
die Mitglieder der Bürgerinitiative
Herbertshagener Straße in Morsbach haben sich über die Aussagen und
Haltung der CDU zu dem Thema sehr gewundert.
Landesweit gibt es täglich neue Artikel zu
dem Thema, Volksbegehren und Petitionen laufen auf Hochtouren.
Viele CDU-Ortsverbände, auch hier in
Morsbach, halten dagegen die aktuelle KAG-Gesetzeslage für nicht
mehr zeitgemäß und ungerecht. Unserer Meinung nach kann man sich
dem Thema nicht mehr entziehen. Viele Bundesländer haben bereits
gehandelt, in NRW sollte nun gehandelt werden.
Im angrenzenden Rheinland-Pfalz hat die
CDU-Opposition soeben für die Abschaffung der Straßenbaubeiträge
nach KAG plädiert.
Gerade vor dem Hintergrund Ihres
Gesetzentwurfs zur Einführung wiederkehrender Beiträge aus dem Jahr
2013 ist Ihre strickt ablehnende Haltung nicht nachvollziehbar.
Damals wurde durch die CDU, in der Opposition, der Handlungsbedarf
erkannt. Nun sollte es doch möglich sein, das KAG über die
Parteigrenzen hinweg neu zu gestalten.
Die Frage der Finanzierung von
Straßenbaumaßnahmen ist sicherlich ein großes Thema, dabei bitten
wir Sie Folgendes zu berücksichtigen.
- z.B. in Bayern wurden die Straßenbaubeiträge abgeschafft! Hier liegt die Grunderwerbssteuer bei 3,5%. In NRW liegt die Grunderwerbssteuer nach sukzessiver Erhöhung mittlerweile bei 6,5%. Was ist mit diesen Mehreinnahmen, auch im Hinblick auf die stetig steigenden Immobilienpreise und die Umschlaghäufigkeit?
- Eine Finanzierung der abgenutzten Straßen sollte nach Verursacherprinzip erfolgen. Dies ist unserer Einschätzung nach durch den erheblichen Steueranteil auf Diesel/Benzin bereits abgegolten.
Für Kommunen ergibt sich nach aktueller
Gesetzeslage die Möglichkeit einer Eigenkapitalerhöhung, bei
Erneuerung einer Straße mit Anliegerbeiträgen. Somit steigert sich
die Motivation der Gemeinde eine eventuell nicht erforderliche
Maßnahme umzusetzen, alles auf Kosten der Anlieger. In der Anlage
finden Sie einen Auszug aus der Haushaltsplanung der Gemeinde
Morsbach, als Beispiel für eine solche Praxis.
Hier sind 327 TEUR als Anliegerbeiträge
eingeplant. Dies betrifft allerdings nur 15 Haushalte, welche auf
einer Straßenlänge von ca. 550m wohnen. Hier ist die umlagefähige
Erneuerung geplant. Die Gesamtlänge der Straße beträgt ca.1,8km.
1,25km sind nicht Umlagefähig, hier soll eine Deckenverstärkung
ausreichend sein.
Wie oben beschrieben, eine Straße, zwei
Maßnahmen.
Daraus ist für uns klar erkennbar, dass
die Art der Baumaßnahme nicht vom Zustand der Straße abhängig
gemacht wird, sondern nur von der Umlagefähigkeit der Kosten.
Ebenso erkennbar ist, dass eingeplante
Fördergelder nur auf den Finanzierungsanteil der Kommune angerechnet
werden. Aus unserer Sicht eine Unmöglichkeit!
Eigentum verpflichtet! ist eine Ihrer
Kernaussagen. Bei einer Ersterschließung eines Neubaugebietes ergibt
sich natürlich ein unmittelbarer Mehrwert für den jeweiligen
Eigentümer, da stimmen wir Ihnen voll und ganz zu. Bei einer
Fahrbahnerneuerung ist für uns kein Mehrwert erkennbar.
Das Ziel eines jeden Hausbesitzers ist eine
schuldenfreie Immobilie zum Zeitpunkt des Rentenbeginns. Allein im
Hinblick auf die geringeren Einkünfte im Rentenalter ist dies
erstrebenswert. Ein Gebührenbescheid, weit im fünfstelligen
Bereich, kann dieses Ziel in weite Ferne rücken. Zu dem sind Rentner
zum Großteil nicht in der Lage eine monatliche Rate für ein
Darlehen zu zahlen. Einen Rentner zu zwingen, ein Darlehen
aufzunehmen, halten wir moralisch für sehr bedenklich und zum Teil
kreditwirtschaftlich für ausgeschlossen.
Zu Ihrer Pressemitteilung vom 20.11.2018
zu diesem Thema:
Dass das bisherige System einen
ausgewogenen Ausgleich zwischen den Interessen der Anlieger und dem
Nutzen für die Allgemeinheit haben soll, können wir nicht erkennen.
Natürlich stellt eine gut ausgebaute Straße vor der eigenen Haustür
einen Vorteil dar. Ausgewogen ist dieser oftmals fünfstellige
„Vorteil“ sicher nicht.
Auch dass Sie die Kritik der Bürgerschaft ernst nehmen, ist weder aus Ihrem Antragsentwurf, noch aus der Parlamentsdebatte vom 14.11. zu den Straßenbaubeiträgen erkennbar. Die Sorgen werden nicht ernst genommen, wenn das Resultat Ihres Entwurfs im Prinzip nur ein Verlagerung der Verantwortung für die Erhebung der Straßenbaubeiträge auf kommunale Ebene bedeutet. Wenn die Kommunen demnächst selber entscheiden, ob und wie der Beitrag nach KAG erhoben wird, dann ist davon auszugehen, dass es zu einer Verschärfung der aktuellen Konflikte in und zwischen den Kommunen kommt. Dies muss verhindert werden.
Auch dass Sie die Kritik der Bürgerschaft ernst nehmen, ist weder aus Ihrem Antragsentwurf, noch aus der Parlamentsdebatte vom 14.11. zu den Straßenbaubeiträgen erkennbar. Die Sorgen werden nicht ernst genommen, wenn das Resultat Ihres Entwurfs im Prinzip nur ein Verlagerung der Verantwortung für die Erhebung der Straßenbaubeiträge auf kommunale Ebene bedeutet. Wenn die Kommunen demnächst selber entscheiden, ob und wie der Beitrag nach KAG erhoben wird, dann ist davon auszugehen, dass es zu einer Verschärfung der aktuellen Konflikte in und zwischen den Kommunen kommt. Dies muss verhindert werden.
Warum sind denn nicht wenigstens die wiederkehrenden Beiträge Bestandteil Ihres Antragsentwurfs? Diese waren noch vor einigen Jahren eine erstrebenswerte Alternative zu dem aktuell geltenden KAG.
Wir bitten Sie, dieses Thema intern nochmal
zu besprechen, die Meinungen Ihrer Ortsverbände einzuholen und zu
berücksichtigen.
Gerne sind auch wir zu einem persönlichen
Gespräch bereit.
Weitere Informationen zu dem Thema finden
Sie auf unserer Homepage, inklusive Verlinkung zu den aktuellen
Berichten und Meinungen:
In Erwartung Ihrer Antwort verbleiben wir
mit freundlichen Grüßen
Die Bürgerinitiative Herbertshagener
Straße
in Vertretung
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Rainer Bunse
Rainer Bunse
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Marion Fuchs
Marco Wirths
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Frank Kohlhas
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