Samstag, 29. Dezember 2018

Schreiben an MDL Bodo Löttgen vom 21.11.2018

Straßenbaubeiträge nach § 8 KAG
Gesetzentwurf der SPD zur Abschaffung von Straßenbaubeiträgen
Sehr geehrter Herr Löttgen,


die Mitglieder der Bürgerinitiative Herbertshagener Straße in Morsbach haben sich über die Aussagen und Haltung der CDU zu dem Thema sehr gewundert.

Landesweit gibt es täglich neue Artikel zu dem Thema, Volksbegehren und Petitionen laufen auf Hochtouren.

Viele CDU-Ortsverbände, auch hier in Morsbach, halten dagegen die aktuelle KAG-Gesetzeslage für nicht mehr zeitgemäß und ungerecht. Unserer Meinung nach kann man sich dem Thema nicht mehr entziehen. Viele Bundesländer haben bereits gehandelt, in NRW sollte nun gehandelt werden.

Im angrenzenden Rheinland-Pfalz hat die CDU-Opposition soeben für die Abschaffung der Straßenbaubeiträge nach KAG plädiert.

Gerade vor dem Hintergrund Ihres Gesetzentwurfs zur Einführung wiederkehrender Beiträge aus dem Jahr 2013 ist Ihre strickt ablehnende Haltung nicht nachvollziehbar. Damals wurde durch die CDU, in der Opposition, der Handlungsbedarf erkannt. Nun sollte es doch möglich sein, das KAG über die Parteigrenzen hinweg neu zu gestalten.

Die Frage der Finanzierung von Straßenbaumaßnahmen ist sicherlich ein großes Thema, dabei bitten wir Sie Folgendes zu berücksichtigen.

  • z.B. in Bayern wurden die Straßenbaubeiträge abgeschafft! Hier liegt die Grunderwerbssteuer bei 3,5%. In NRW liegt die Grunderwerbssteuer nach sukzessiver Erhöhung mittlerweile bei 6,5%. Was ist mit diesen Mehreinnahmen, auch im Hinblick auf die stetig steigenden Immobilienpreise und die Umschlaghäufigkeit?
  • Eine Finanzierung der abgenutzten Straßen sollte nach Verursacherprinzip erfolgen. Dies ist unserer Einschätzung nach durch den erheblichen Steueranteil auf Diesel/Benzin bereits abgegolten.

Für Kommunen ergibt sich nach aktueller Gesetzeslage die Möglichkeit einer Eigenkapitalerhöhung, bei Erneuerung einer Straße mit Anliegerbeiträgen. Somit steigert sich die Motivation der Gemeinde eine eventuell nicht erforderliche Maßnahme umzusetzen, alles auf Kosten der Anlieger. In der Anlage finden Sie einen Auszug aus der Haushaltsplanung der Gemeinde Morsbach, als Beispiel für eine solche Praxis.

Hier sind 327 TEUR als Anliegerbeiträge eingeplant. Dies betrifft allerdings nur 15 Haushalte, welche auf einer Straßenlänge von ca. 550m wohnen. Hier ist die umlagefähige Erneuerung geplant. Die Gesamtlänge der Straße beträgt ca.1,8km. 1,25km sind nicht Umlagefähig, hier soll eine Deckenverstärkung ausreichend sein.

Wie oben beschrieben, eine Straße, zwei Maßnahmen.

Daraus ist für uns klar erkennbar, dass die Art der Baumaßnahme nicht vom Zustand der Straße abhängig gemacht wird, sondern nur von der Umlagefähigkeit der Kosten.

Ebenso erkennbar ist, dass eingeplante Fördergelder nur auf den Finanzierungsanteil der Kommune angerechnet werden. Aus unserer Sicht eine Unmöglichkeit!

Eigentum verpflichtet! ist eine Ihrer Kernaussagen. Bei einer Ersterschließung eines Neubaugebietes ergibt sich natürlich ein unmittelbarer Mehrwert für den jeweiligen Eigentümer, da stimmen wir Ihnen voll und ganz zu. Bei einer Fahrbahnerneuerung ist für uns kein Mehrwert erkennbar.

Das Ziel eines jeden Hausbesitzers ist eine schuldenfreie Immobilie zum Zeitpunkt des Rentenbeginns. Allein im Hinblick auf die geringeren Einkünfte im Rentenalter ist dies erstrebenswert. Ein Gebührenbescheid, weit im fünfstelligen Bereich, kann dieses Ziel in weite Ferne rücken. Zu dem sind Rentner zum Großteil nicht in der Lage eine monatliche Rate für ein Darlehen zu zahlen. Einen Rentner zu zwingen, ein Darlehen aufzunehmen, halten wir moralisch für sehr bedenklich und zum Teil kreditwirtschaftlich für ausgeschlossen.

Zu Ihrer Pressemitteilung vom 20.11.2018 zu diesem Thema:

Dass das bisherige System einen ausgewogenen Ausgleich zwischen den Interessen der Anlieger und dem Nutzen für die Allgemeinheit haben soll, können wir nicht erkennen. Natürlich stellt eine gut ausgebaute Straße vor der eigenen Haustür einen Vorteil dar. Ausgewogen ist dieser oftmals fünfstellige „Vorteil“ sicher nicht.
Auch dass Sie die Kritik der Bürgerschaft ernst nehmen, ist weder aus Ihrem Antragsentwurf, noch aus der Parlamentsdebatte vom 14.11. zu den Straßenbaubeiträgen erkennbar. Die Sorgen werden nicht ernst genommen, wenn das Resultat Ihres Entwurfs im Prinzip nur ein Verlagerung der Verantwortung für die Erhebung der Straßenbaubeiträge auf kommunale Ebene bedeutet. Wenn die Kommunen demnächst selber entscheiden, ob und wie der Beitrag nach KAG erhoben wird, dann ist davon auszugehen, dass es zu einer Verschärfung der aktuellen Konflikte in und zwischen den Kommunen kommt. Dies muss verhindert werden.

Warum sind denn nicht wenigstens die wiederkehrenden Beiträge Bestandteil Ihres Antragsentwurfs? Diese waren noch vor einigen Jahren eine erstrebenswerte Alternative zu dem aktuell geltenden KAG.


Wir bitten Sie, dieses Thema intern nochmal zu besprechen, die Meinungen Ihrer Ortsverbände einzuholen und zu berücksichtigen.

Gerne sind auch wir zu einem persönlichen Gespräch bereit.

Weitere Informationen zu dem Thema finden Sie auf unserer Homepage, inklusive Verlinkung zu den aktuellen Berichten und Meinungen:

In Erwartung Ihrer Antwort verbleiben wir mit freundlichen Grüßen

Die Bürgerinitiative Herbertshagener Straße

in Vertretung

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Rainer Bunse

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Marion Fuchs

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Marco Wirths
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Frank Kohlhas












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