Samstag, 29. Dezember 2018

Kölner Rundschau vom 20.11.2018

Widerstand wächst Anwohner in Morsbach fürchten höhere Kosten 

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Oberberg -
Die Lektüre des geplanten Haushalts der Gemeinde Morsbach für das kommende Jahr hat den Bewohnern der Ortschaft Flockenberg alles andere als Freude bereitet: „Wir fürchten, dass wir für den Vollausbau der Herbertshagener Straße am Ende viel mehr zahlen müssen als wir bisher angenommen haben“, erklärt Rainer Bunse. Er ist Sprecher der Bürgerinitiative, die sich bereits seit dem September vergangenen Jahres gegen eine Beteiligung der Anlieger an den Kosten für diesen Straßenbau wehrt.
Da die Straße mit einem Stück von etwa 550 Metern im sogenannten Innenbereich der Gemeinde Morsbach liegt, wären die Anwohner nach der Gemeindeordnung dazu verpflichtet, einen Anteil der Kosten in Höhe von 60 Prozent zu schultern. Die juristische Grundlage dafür findet sich im Kommunalabgabengesetz (KAG). Bunse und seine Mitstreiter haben ausgerechnet, dass eine Gesamtsumme von 327 000 Euro auf sie zukommt. Ihre Kalkulation stützen die Flockenberger auf die Gesamtkosten, die der Ausbau derselben Straße im Nachbarort Rhein gekostet hat. Diese habe die Initiative dann auf die Strecke in Flockenberg hochgerechnet.

Bei Vernachlässigung zahlen Anwohner schon jetzt nicht

Insgesamt werde die Herbertshagener Straße auf etwa 1,75 Kilometern ausgebaut, wobei die restlichen 1,2 Kilometer außerhalb des Innenbereichs der Gemeinde lägen und damit kein Anwohner für den Ausbau aufkommen müsse. Rainer Bunse: „Wir sehen ein Kostenvolumen von 1,1 Millionen Euro insgesamt für die Straße, an dem wir unseren Anteil leisten sollen.“ Die Gemeinde stünde mit 399 000 Euro in der Kreide.
Unterstützung erhält die Gemeindeschaft von der Fraktion der Bürgerbewegung für Morsbach (BfM) um ihren Vorsitzenden Jan Schumacher. Diese will – gemeinsam mit den weiteren Fraktionen – in der nächsten Sitzung des Gemeinderates am Dienstag, 11. Dezember, eine Resolution an die Landesregierung auf den Weg bringen mit dem Ziel, dass eine Kostenbeteiligung der Bürger nach den Vorgaben des KAG abgeschafft und die Finanzierung eines solchen Straßenausbaus anderweitig geregelt wird. Dadurch müsse die Gemeinde auf Einnahmen verzichten, die dann auf anderem Wege kompensiert werden müssten – „zum Beispiel durch zweckgebundene Zuweisungen aus Düsseldorf“, so Schumacher.
So einfach lasse sich das nicht regeln, erklärt unterdessen Bodo Löttgen, Vorsitzender der CDU-Fraktion im Landtag, mit Blick auf die komplexe Rechtslage. Jedoch wolle die Landtags-Mehrheit mit CDU und FDP die Kommunen per Gesetz verpflichten, Anlieger über solche Bauvorhaben etwa drei bis vier Jahre vorher zu informieren und sie über Rechte und Pflichten aufklären und schließlich in die Planung einzubinden. „Es soll nicht zu Härtefällen kommen, und Kommunen sollen weiterhin rechtssicher Anliegerstraßen bauen können“, führt Löttgen aus und ergänzt: „Wie die meisten Bürgermeister im Land, so wollen auch wir beim bisherigen Finanzierungssystem bleiben, es aber verbessern und vereinfachen.“
Zudem sollen die Kommunen stärker in die Pflicht genommen werden: „Für die Instandsetzung von Straßen, die nachweislich während der vergangenen 30 oder 40 Jahre von der Kommune vernachlässigt worden sind, müssen die Anwohner bereits heute nicht bezahlen“, betont der Nümbrechter. „Jedoch denken viele, das sei so.“ Ergebe sich aber eine Zahlungspflicht, so sollen Anwohner die Möglichkeit erhalten, mit ihrer Kommune einen Vertrag über eine Ratenzahlung zum Basiszinssatz abzuschließen. „Wir wollen verhindern, dass sich Bürger für zehn oder gar 15 Jahre verschulden. Das schließt eine Härtefallregelung für diejenigen ein, die es sich nicht leisten können. “
Die von den Sozialdemokraten und Bund der Steuerzahler geforderte Abschaffung lehnt der Christdemokrat dagegen ab. „Nichts wäre gewonnen, wenn Kommunen aufgrund fehlender Mittel die Grundsteuer erhöhen müssten “, findet Bodo Löttgen. „Im Übrigen würden diejenigen, die in vergangenen Jahrzehnten bereits gezahlt haben, zu Recht nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung fragen.“
Bürger für die Abschaffung der Anliegerbeiträge
Kaum hatten die Vertreter des Bundes der Steuerzahler NRW im Rahmen der Unterschriftenaktion zur Abschaffung der Anliegerbeiträge am Mittwoch in Wipperfürth und Lindlar ihren Stand aufgebaut, kamen auch schon die ersten Anwohner an, um sich in die Listen einzutragen.
Zwei Meinungen gab es nicht, alle sprachen sich eindeutig für die Abschaffung der Anliegerbeiträge bei Straßensanierungen aus. In anderen Bundesländern gibt es andere Modelle zur Finanzierung des Ausbaus, hierzulande müssen Anwohner in der Regel 80 Prozent der Kosten für eine Straßensanierung zahlen.
Das will der Bund der Steuerzahler in NRW mit einer Volksinitiative ändern, zu der 66 000 Unterschriften nötig sind, wie Vorsitzender Heinz Wirz vor Ort erklärte. Die Grundstückseigentümer müssten von dem Straßenbaubeitrag befreit werden, er sei teilweise existenzbedrohend. Er begrüßte auch den Gesetzentwurf der SPD im Landtag zur Abschaffung des Beitrags.
Bei der Landesregierung wolle man mit der Initiative Druck machen. Maximal 127 Millionen Euro würde die Abschaffung das Land kosten, wenn die Beiträge nicht mehr von den Anwohnern sondern von allen Steuerzahlern bestritten würden.
Inzwischen wurden in den ersten oberbergischen Stadt- und Gemeinderäten auch schon die ersten Resolutionen eingebracht, die sich nun ebenfalls für eine Abschaffung dieser Anliegerbeiträge aussprechen sollen. (lz/kn)

 

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